AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Kultur- und Veranstaltungszentrums k1, ein Betrieb der Stadt Traunreut, Munastraße 1 in 83301 Traunreut (im Folgenden k1), vertreten durch den Ersten Bürgermeister Hans-Peter Dangschat.

 

1. Geltungsbereich

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem k1 und dessen Besucher. Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.

1.2. Die AGB gelten sowohl für den telefonischen, schriftlichen Verkauf, sowie den Schalter- und Online-Verkauf. Das k1 kann in dieser Rechtsbeziehung als Veranstalter und als Vermittler fungieren.

 

2. Anfangszeiten und Einlass

2.1. Nur die offiziellen Programmpläne, die in den vom k1 herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gemacht werden, enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Veranstaltungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt das k1 keine Gewähr.

2.2. Das k1 wird in der Regel 60 Minuten vor Veranstaltungsbeginn geöffnet. (Hauseinlass)

2.3. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.

 

3. Eintrittspreise

3.1. Die Veranstaltungen werden verschiedenen Preiskategorien zugeordnet. Die Eintrittskarten können auf mehrere Preisklassen verteilt werden.

3.2. Der Kartenpreis beinhaltet alle Nebenkosten der Tickets, wie Systemgebühren, Vorverkaufsgebühren und Garderobengebühr. Diese können bei Eigenveranstaltungen bzw. Fremdveranstaltungen variieren.

3.3. Programmhefte, Textbücher, Merchandising Produkte sowie sonstige Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis enthalten.

3.4. Bei der postalischen Zusendung von Eintrittskarten wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

 

4. Schriftlicher Verkauf

4.1. Schriftliche Bestellungen werden ohne Rücksicht auf die Reihenfolge des Eingangs spätestens einen Monat vor der jeweiligen Vorstellung bearbeitet. Spätere Bestellungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

4.2. Falls die Anzahl der schriftlich bestellten Karten die hierfür vorgesehenen Kontingente übersteigt, kann die Abgabe der Karten für die jeweilige Vorstellung je Bestellung begrenzt werden. Das Gleiche gilt für besonders gefragte, zeitlich zusammenliegende Vorstellungen eines Werks. Die eingegangenen Bestellungen werden im Losverfahren bearbeitet.

4.3. Der Zahlungseingang auf unserem Konto oder an der Tageskasse des k1 muss innerhalb der angegebenen Frist / einer Woche nach Reservierung erfolgen. Andernfalls können die Karten anderweitig vergeben werden.

4.4. Die Karten werden dem Besteller grundsätzlich auf dessen Gefahr zugesandt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers oder bei Unmöglichkeit fristgerechter Zusendung können die Karten an der Tageskasse (frühestens mit Beginn des Schalterverkaufs für diese Veranstaltung) oder nach vorheriger Bezahlung an der k1 Kasse dieser Veranstaltung abgeholt werden.

 

5. Schalterverkauf/Vorverkaufsstelle

5.1. Der Schalterverkauf beginnt bei der k1 Kasse und bei allen offiziellen Vorverkaufsstellen mit der Bekanntgabe bzw. Programmankündigung der jeweiligen Veranstaltung, sofern keine anderen Angaben gemacht werden.

5.2. Die Bezahlung an allen Vorverkaufsstellen mit Ausnahme der k1 Kasse erfolgt ausschließlich bar. An der k1 Kasse kann eine Zahlung mit EC-Karte oder einer gültigen Kreditkarte vorgenommen werden.

5.3. Die Kartenabgabe kann gemäß 4.2 begrenzt werden.

5.4. Schwerbehinderte und Schwangere können bevorzugt behandelt werden.

 

6. Telefonischer Verkauf und Kartenreservierungen

6.1. Der telefonische Verkauf ist mit dem Beginn des Schalterverkaufs möglich.

6.2. Nr. 4.4 gilt entsprechend.

6.3. Kartenreservierungen sind bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. Reservierungen sind 7 Tage gültig. Nach Ablauf von einer Woche verfällt die Reservierung. Die Bezahlung und Aushändigung der reservierten Eintrittskarte(n) muss an der k1 Kasse spätestens am Veranstaltungstag erfolgen.

 

7. Online-Verkauf und Print@Home-Tickets

7.1. Online-Bestellungen sind mit dem Beginn des Kartenvorverkaufs möglich.

7.2. Die Bezahlung der Eintrittskarten im Online-Ticketshop unter www.k1-traunreut.de erfolgt ausschließlich mit gültiger Kreditkarte und dem Online-Bezahlverfahren von giropay und paypal.

7.3. Der Kunde erhält die im Online-Ticketshop bestellten Eintrittskarten im Print@Home-Verfahren mit Bewirken des Ausdruckes des/der in elektronischer Form an den Kunden übermittelten Tickets. Der Ausdruck eines Tickets berechtigt den Kunden lediglich einmalig zum Einlass und Besuch der jeweiligen Veranstaltung.

7.4. Das Print@Home-Ticket darf nur einmal ausgedruckt und nicht vervielfältigt oder verändert werden. Für den Fall, dass von diesem Print@Home-Ticket Kopien auftauchen, erhält nur der Besitzer, der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zur Veranstaltung. Das k1 behält sich die Geltendmachung von Schadensersatz sowie die Erstattung einer Strafanzeige gegen den Print@Home-Verfahren missbrauchenden Kunden vor.

7.5. Print@Home-Tickets sind wie Bargeld oder herkömmliche Tickets an einem sicheren Ort aufzubewahren und gegen Missbrauch zu schützen.

7.6. Nur rechtmäßige Besitzer eines Print@Home-Tickets erhalten Zutritt zu der, auf der Karte angegebenen Veranstaltung. Jegliche Vervielfältigung, Fälschung oder ein Weiterverkauf eines Print@Home-Tickets wird ausdrücklich untersagt und strafrechtlich verfolgt.

 

8. Ermäßigte Eintrittspreise

8.1. Ermäßigungen werden nach näherer Bestimmung durch das k1 bei Eigenveranstaltungen gewährt für

8.1.1. Kinder ab 3 bis einschließlich 14 Jahren

8.1.2. Schüler, Studenten bis einschließlich 25 Jahren (gegen Vorlage eines gültigen Schüler-, bzw. Studentenausweises)

8.1.3. Schwerbehinderte (ab 50% Behindertengrad, gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises); eine eingetragene notwendige Begleitperson erhält eine Freikarte

8.1.4. Rollstuhlfahrer; eine Begleitperson erhält eine Freikarte

8.2.  Für ausgewählte Veranstaltungen gewährt das k1 einen Nachlass in Höhe von 10%, bzw. 20% wenn der Kunde sich für gleichzeitig 3, bzw. 5 verschiedene Veranstaltungen dieser Abo-Auswahl entscheidet. Diese Ermäßigung gewährt das k1 während der gesamten Spielzeit.

8.3.Die Nachlässe gelten auch auf den Grundpreis von ermäßigten Karten nach 8.1.

8.4. Kindern unter 14 Jahren ist der Besuch einer öffentlichen Veranstaltung nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.

8.5. Für sogenannte Wichtelveranstaltungen (für Kinder von 0-4 Jahren) werden gesonderte Eintrittspreise angesetzt, Punkt 8.1.1. kommt hier nicht zur Anwendung.

8.6. Weitere Gruppen- und Vereinstarife und Ermäßigungen können darüber hinaus vom k1 gewährt werden.

8.7. Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis (lt. 8.1.2 bzw.              8.1.3) gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag (zzgl. 3 Euro Bearbeitungsgebühr) zum vollen Eintrittspreis nach zu entrichten.

8.8. Alle Ermäßigungen gelten nur auf die Kartenpreise nach Abzug aller unter Punkt 3.2 genannten Nebenkosten.

8.9. Nach Abschluss eines Buchungsvorganges können Ermäßigungen generell nicht mehr berücksichtigt werden.

8.10. Bei Fremdveranstaltungen werden die Ermäßigungen des jeweiligen Veranstalters angewendet.

8.11. Der Abendkassenzuschlag beträgt pro verkaufter Eintrittskarte 2 Euro. Abweichende Zuschläge sind möglich.

 

9. Kartenrückgabe und Kartenverlust

9.1. Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet.

9.2. Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Veranstaltungsablaufs, auch den Veranstaltungsort  betreffend, berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können die erworbenen Karten bis zum Aufführungsbeginn zurückgegeben werden

9.3. Bei kurzfristigem Ausfall einer Veranstaltung oder einer Terminverschiebung ist eine Rückgabe innerhalb von sieben Tagen nach dem ursprünglichen Veranstaltungsdatum möglich.

9.4. Bei Veranstaltungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen sieben Tagen geltend gemacht wird.

9.5. In den Fällen von Nr. 9.3. und Nr. 9.4. sind weiter gehende Ansprüche ausgeschlossen.

9.6. Eine Erstattung ohne Rückgabe der Originalkarte ist nicht möglich. Mit Rücksendung bzw. Rückgabe der Karten gibt der Kunde seine Bankverbindung an und erhält daraufhin eine Erstattung des Kartenwertes. Erfolgt die Rücksendung der Karten nicht fristgemäß, ist eine Rückerstattung nicht möglich. Bei Rückgabe an der k1 Kasse wird der Kartenwert auch in bar erstattet.

9.7. Eine Rückerstattung der Zustellkosten erfolgt nicht.

9.8. Wenn Veranstaltungen, bei denen das k1 als Vermittler auftritt, infolge einer Veranstalterinsolvenz ausfallen besteht seitens des k1 keine Kartenrücknahmeverpflichtung gegenüber dem Käufer, sofern das k1 die getätigten Kartenverkäufe bereits mit dem in Insolvenz befindlichen Veranstalter abgerechnet hat.

9.9. Zerstörte oder dem Kunden abhanden gekommene Eintrittskarten werden grundsätzlich nicht ersetzt oder rückerstattet.

 

10. Garderobe

10.1. Mäntel, Jacken, weitere Bekleidungsstücke und sonstige Gegenstände, die eine Größe von 40x40x20cm überschreiten (z.B. Schirmen, Taschen, Rucksäcke, Hüte usw.) können nicht mit in den Veranstaltungsraum genommen werden. Aus Sicherheitsgründen (gem. Versammlungsstättenverordnung) ist es nicht zulässig.

10.2. Die Garderobe muss zur Aufbewahrung während des Veranstaltungsbesuches abgegeben werden. Das k1 behält sich vor, eine Garderobengebühr zu erheben.

10.3. Das k1 übernimmt keine Haftung für die abgegebene Garderobe.

10.4. Der Verlust der Garderobenmarke wird mit 25,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet.

 

11. Fundsachen

11.1. Gegenstände aller Art, die in den Veranstaltungsräumen des k1 gefunden werden, sind beim Saalpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Saalpersonal anzuzeigen.

11.2. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

12. Hausrecht

12.1. Es gilt die Benutzungsordnung des k1 in der geltenden Fassung.

12.2. Das k1 übt in allen seinen Räumen das Hausrecht aus. Es ist berechtigt, Hausverweise und -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht. Das k1 behält sich das Recht vor, die Bestuhlungsvariante nach Bedarf zu ändern. Die Gültigkeit der Eintrittskarte ist davon nicht betroffen.

12.3. Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann das k1 den Differenzbetrag erheben oder den Besucher aus der Veranstaltung verweisen. Nr. 13.2. Satz 4 gilt entsprechend. Eine freie Platzwahl besteht lediglich bei Stehkonzerten auf deren Eintrittskarte kein Platz ausgewiesen wird.

12.4. Das private Anbieten und der Weiterverkauf von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände des k1 sind untersagt.

12.5. Mobilfunkgeräte, Pager und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in die Zuschauerräume mitgenommen werden.

12.6. Die Mitnahme von Speisen und Getränken ins Zuschauerhaus und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.

12.7. Die Mitnahme von Tieren, mit Ausnahme von Blindenhunden ist nicht gestattet.

12.8. Das Einbringen von Feuerwerkskörpern, bengalischen Feuern, Brandsätzen, Stich-, Schneid- und Hiebgegenständen sowie Waffen aller Art ist verboten. Das hauseigene Personal ist berechtigt diese Gegenstände abzunehmen und den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern.

 

13. Bild- und Tonaufnahmen

13.1. Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind bei öffentlichen Veranstaltungen den Besuchern grundsätzlich untersagt. Es können von seitens des k1 schriftliche Ausnahmen genehmigt werden.

13.2. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Nr. 13.1. nach sich ziehen.

13.3. Film-, Digital-, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen Teile der Aufführungen/Veranstaltung aufgenommen sind, können eingezogen werden und die Rückgabe davon abhängig gemacht werden, dass der Besitzer einer vorherigen Löschung zustimmt.

 

14. Gewerbsmäßiger Weiterverkauf

14.1. Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig, es sei denn, das k1 hat seine vorherige Zustimmung erteilt. Die Zutrittsberechtigung zu einer Vorstellung wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar vom k1 und den vom k1 benannten Vorverkaufsstellen erworben wird.

14.2. Das k1 haftet nicht für die Gültigkeit der Karten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise. Dies gilt vor allem bei Fremdveranstaltungen.

 

15. Haftung

Für Schäden, die ein Besucher in den Räumen oder auf dem Gelände des k1 erleidet, haften das k1, dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

16. Sonstige Bestimmungen

16.1. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendschutzes.

16.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.3. Der Gerichtsstand ist Traunstein.

 

17. Salvatorische Klausel

Soweit einzelnen Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

 

18. Inkrafttreten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 27. Oktober 2020 in Kraft.

 

k1 Kultur- und Veranstaltungszentrum
ein Betrieb der Stadt Traunreut
vertreten durch Ersten Bürgermeister Hans-Peter Dangschat

Munastraße 1, 83301 Traunreut
Telefon +49 8669 857-400

Stand: 27.10.2020